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Rauchwarnmelder

Seit 2016 besteht in Niedersachsen die Rauchwarnmelder-Pflicht

In jedem Monat kommt es zu etlichen Todesfällen, verursacht durch Brände, überwiegend in den eigenen vier Wänden. Die häufigste Todesursache hierfür sind Rauchvergiftungen, denen ein Großteil der Betroffenen im Schlaf erliegt. In vielen Fällen ist es nicht Fahrlässigkeit der Bewohner, sondern ein technischer Defekt, der Brände auslöst. Vor allem nachts können alarmierende Rauchwarnmelder Leben retten, wenn die Bewohner ansonsten im Schlaf den hochgiftigen Brandrauch einatmen und daran ersticken würden.

Seit 2016 besteht in Niedersachsen daher die Rauchwarnmelder-Pflicht. Dieses ist in § 44 Abs. 5 der Niedersächsischen Bauordnung gesetzlich geregelt. Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 finden sich dort Richtlinien für eine ordnungsgemäße Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern. Diese warnen die Bewohner frühzeitig vor Brandrauch bzw. Bränden, damit diese frühzeitig reagieren können und die gefährdeten Räume sofort verlassen und die Feuerwehr informieren können.

WARTUNG UND BATTERIEWECHSEL

Eigentümern und Vermietern obliegt die gesetzliche Einbaupflicht. Rauchwarnmelder sind gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre Funktion zu überprüfen. Dazu gehört die Sichtprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist.

Gleichzeitig ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Dieses wird erreicht durch die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Störungen muss die Batterie ersetzt oder ggf. der Rauchwarnmelder vollständig ausgetauscht werden (bei Beschädigung oder starker Verschmutzung).

Der Vermieter sollte sich vom Mieter den Einbau schriftlich bestätigen lassen und auch die jährliche Wartung der Rauchwarnmelder protokollieren lassen.

Nach der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ist zu beachten, dass sich in einem Umkreis von 50 cm um den Rauchwarnmelder keine Lampen, Pflanzen oder andere Gegenstände befinden. Diese Gegenstände könnten im Brandfall das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern und somit einen Alarm verhindern.

Installierte Rauchwarnmelder dürfen ferner nicht entfernt, versetzt, überklebt, mit Farbe überstrichen und auf sonstige Weise in ihrer Funktion behindert werden.

Jeder Schlafraum und jeder Flur, der als Rettungsweg innerhalb der Wohnung dient, muss mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

Energieausweis

Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung

Der Energieausweis enthält Bewertungen über den energetischen Zustand einer Wohnung bzw. eines Gebäudes. Er dient Mietern und Käufern als Auskunft und Vergleich von Energieverbrauch und Energiebedarf deutschlandweit. Nach der aktuellen Energieeinsparverordnung 2014 gibt es einen vorgeschriebenen Aufbau eines solchen Energieausweises. Die Gültigkeit von Energieausweisen beträgt 10 Jahre.

Energieausweise sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen auf Nachfrage bei zukünftigen Mietern, Pächtern oder Käufern vorgelegt werden.

MAN UNTERSCHEIDET ZWISCHEN „VERBRAUCHSAUSWEIS“ UND „BEDARFSAUSWEIS“

Der Verbrauchsausweis ist die preiswerte, aber nicht besonders aussagekräftige Variante eines Energieausweises. Er ergibt sich aus Daten bzgl. des Energieverbrauchs des Bewohners. Es sind zunächst allgemeine Angaben über Gebäudeart, Baujahr und Wohnfläche des Objektes zu machen. Weiterhin sind die Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasseraufbereitung (Heizkostenabrechnung) der letzten 3 Jahre erforderlich. Falls noch Lüftung, Kühlung oder erneuerbare Energien von Bedeutung sind, müssen auch diese Daten erfasst werden.

Auf Basis der gemachten Angaben werden Kennwerte berechnet, die den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m²) Nutzfläche angeben (kWh/(m²a). Je höher ein Kennwert ausfällt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Objektes. Anhand von Vergleichswerten kann das Gebäude eingestuft und mit anderen typischen Gebäuden verglichen werden.

Für den Bedarfsausweis sind Daten zu Gebäudetyp und –form, Baujahr, Außenhüllenkonstruktion (Dämmung), Decke, Boden, Keller usw. erforderlich, ebenso Angaben zur Heizungsanlage Warmwasserverteilung und -speicherung sowie Fotos von dem jeweiligen Objekt. Aus diesen technischen Daten ergeben sich Kennwerte für den Energiebedarf.

Der Energieausweis beschreibt zusätzlich noch „energetische Schwachstellen“ sowie Ratschläge zur Modernisierung und Energieeinsparung.